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Jurisdiction guide · DE · DE

DSGVO-Datenschutzerklärung — in 60 Sekunden generieren

Eine deutsche Datenschutzerklärung muss DSGVO Art. 13 / 14 erfüllen UND mit dem Telemediengesetz (TMG) zusammenspielen. Unser Generator erstellt Beides — Pflichtangaben nach Art. 13 DSGVO plus die Hinweise auf TKG/TMG, die deutsche Aufsichtsbehörden erwarten.

Was eine deutsche Datenschutzerklärung enthalten muss

Pflichtangaben gemäß Art. 13/14 DSGVO: (1) Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen, (2) ggf. Datenschutzbeauftragter, (3) Zwecke und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung, (4) berechtigte Interessen bei Art. 6(1)(f), (5) Empfänger oder Kategorien von Empfängern, (6) ggf. Drittlandstransfer + Garantien, (7) Speicherdauer, (8) Betroffenenrechte (Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Widerspruch, Datenübertragbarkeit), (9) Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde, (10) automatisierte Entscheidungsfindung sofern relevant.

TMG- und TKG-Spezifika

Deutsche Websites benötigen zusätzlich zum Datenschutz ein Impressum (§ 5 TMG). Unser Generator erstellt beide getrennt — die Datenschutzerklärung deckt DSGVO ab; ein Impressum-Generator folgt. Bei Cookies und Tracking gilt das TTDSG (seit 2021) — Einwilligung vor dem Setzen nicht-essentieller Cookies, dokumentiert in einer Cookie Policy (siehe unsere Cookie-Policy-Vorlage).

Worauf deutsche Aufsichtsbehörden achten

BfDI und Landesdatenschutzbeauftragte prüfen besonders: Klarheit der Zwecke (keine "wir verbessern unsere Dienste" als alleinige Zweckangabe), korrekte Rechtsgrundlage je Verarbeitung (nicht "Art. 6(1)(a)-(f)" als pauschale Liste), Transparenz bei Drittlandstransfers (insbesondere USA — Standardvertragsklauseln benennen), funktionierende Rechte-Wahrnehmung (Auskunftsersuchen müssen innerhalb von 30 Tagen beantwortet werden).

Common questions

Brauche ich auch ein Impressum?

Ja, wenn Sie eine Website oder einen Online-Dienst in Deutschland betreiben (§ 5 TMG). Impressum und Datenschutzerklärung sind getrennte Pflichten.

Was tun bei Drittlandstransfer in die USA?

Stützen auf Art. 46 DSGVO mit Standardvertragsklauseln (SCCs), zusätzliche Schutzmaßnahmen prüfen (Schrems II), und in der Datenschutzerklärung explizit benennen — welcher US-Anbieter, welche SCCs, welche zusätzlichen Schutzmaßnahmen.

Wie oft muss die Datenschutzerklärung aktualisiert werden?

Bei jeder substantiellen Änderung der Datenverarbeitung — neuer Drittanbieter, neuer Verarbeitungszweck, geänderte Speicherdauer. Mindestens jährliche Überprüfung empfohlen. Unsere Hosted-Compliance-Funktion aktualisiert automatisch bei Vorlagen-Änderungen.

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